Wohl oder übel muss mein kostengünstiger Düdo LKW bald weichen. Wir haben schon so viel Zeit miteinander verbracht, so viel Arbeit ging ins Land und so vieles hat sich dabei verändert. Es war einfach viel zu schön, als dass das immer so weiter gehen könnte.
Ja, so schwer mir dieser Schritt auch fällt, ich muss aus meinem kostengünstigen LKW bald offiziell ein Wohnmobil machen, für das dann auch höhere Unterhaltskosten aufgerufen werden. Ich war erstaunt, die Steuer ist nachher so hoch wie derzeit Steuer und Versicherung zusammen. Dafür liegt die Versicherung zukünftig auch nochmal beim Doppelten der bisherigen Gesamtsumme. So kommen also zukünftig die dreifachen Kosten für das gleiche Fahrzeug auf mich zu. Zum Ausgleich habe ich einen weiteren Versicherungsumfang, bin ich für den ADAC wieder transportabel, habe keine Wochenend- und Urlaubsfahrverbote mehr mit dem Anhänger zu beachten und bin einfach wieder hoch offiziell unterwegs.
Mit einem H-Kennzeichen widerum wäre ich natürlich sehr günstig unterwegs (die Steuer liegt bei pauschal 191 Euro im Jahr) und dürfte durch die Umweltzonen fahren. Aber ein Ex-Nutzfahrzeug kann ja nur H-Kennzeichen bekommen, wenn es in den ersten 10 Jahren des Fahrzeuglebens zum Wohnmobil ausgebaut wurde oder der Wohnmobilausbau schon 30 Jahre alt ist. – ODER???
[00:39] 3.4 Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen
3.4.1 Aufbau
Ein nachträglicher Umbau zum Wohnmobil ist nur zulässig, wenn es diese Variante im damaligen Angebot des Herstellers gegeben hat oder der Umbau in den ersten zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen oder schon vor nachweislich mindestens 30 Jahren erfolgt ist. Ein fachgerechter, zeitgemäßer Ausbau ist dabei Voraussetzung.
[00:40] http://www.oldtimer-markt.de/sites/default/files/arbeitsanweisung_h-kriterien.pdf
[00:41] also da brauche ich aber sehr viel wohlwollen…
[01:05] wobei…
[01:06] es gab mal einen düdo kasten womo über die händler
[01:06] da steht ja nicht, dass mein umbau dem original entsprechen muss
[01:06] fuck, h wäre prinzipiell ja schon geil
[01:07] vor allem wenn es viel greifbarer sein könnte als ich dachte
(…)
Und warum lässt du den Düdo nicht einfach weiter als LKW laufen?
Na seit ein paar Wochen erfüllt er alle Kriterien für ein Wohnmobil, insofern könnte man u.U. mit dem Gesetzgeber in Konflikte kommen und darauf habe ich keine Lust. Weißt ja, der dreht und wendet alles so, wie er es brauchen kann…
Noch dazu bietet mir die Womo-Zulassung etwas mehr Sicherheit und mehr Komfort, weil ich Sonntags mit Anhänger fahren darf und eben wieder voll im ADAC plus bin.
Auch mit dem Düdo als Womo musst du aufpassen beim Hängerbetrieb am Wochenende, denn wenn sie dir bei einer Kontrolle Nachweisen das die Ladung auf deinem Hänger einem Gewerblichem zweck dient, dann unterliegst auch du dem Fahrverbot und es wird Teuer für dich.
Wird zwar so gut wie nie Kontrolliert bzw. von den Grünen nun Blauen meist auch Ignoriert aber der BAG der kennt da keine GNADE. Allerdings weiß ich nicht ob sich mittlerweile diesbezüglich was geändert hat, zu meiner Zeit als Umschüler zum Sped.Kaufmann war es noch so!!
Quark!
Ich hab bei Speditionen gearbeitet, wo die Bremer extra mit Fenstern und PKW Zulassung bestellt worden waren, damit man sich vor eben diesem Fahrverbot drücken konnte.
Gewerbe hat mit dem Fahrverbot nichts zu tun. LKW, die einen Anhänger mit sich führen, haben Fahrverbot. (Ja, es gibt ein paar Ausnahmen…) Und wenn das ein rein privat genutzter und zum LKW eingetragener 1500 Kilo VW Bus mit einem popeligen privaten 400 Kilo Anhänger ist, fällt er unter diese Regel. Auch mit privatem Wohnwagen an den privaten LKW angehängt.
Ein Wohnmobil ist aber eben kein LKW, sondern ein „Sonstige Kfz“, deswegen dürfte ich Sonntags ganz legl einen Anhänger hinterher ziehen.
Nebenbei müsste man mir mein Fahrzeug im Normalfall erst beschlagnahmen, bevor da irgendwer reinschaut…!
Quark, ist das sicher nicht!!
Und das:
Nebenbei müsste man mir mein Fahrzeug im Normalfall erst beschlagnahmen, bevor da irgendwer reinschaut…!
Stimmt auch nicht.
Die Bullerei und das BAG dürfen das sehr wohl, es sei denn das Fahrzeug und oder der Hänger haben eine Zollplompe oder eine sonstige Amtliche Plompe
je nach dem was für eine das ist brauchen sie dann einen Berechtigten der die öffnen darf und auch wieder verplompen.
Wie die Zugfahrzeuge beim Hersteller bestellt werden oder nicht spielt da keine Geige, da geht es nur um Gewerblicher Einsatz oder nicht und zlgg.
Nach mehr als 22 Jahren im Trapo Gewerbe habe ich die kacke sowas von durch, das glaubst du gar nicht. Leider habe ich als wir uns auf unser Rumtreiber Leben vorbereitet hatten und unsere Wohnung aufgelöst haben alle Unterlagen und Fachbücher samt der ganzen Fach Gesetztes und Verordnungs Vorlagen und Bücher entsorgt sonst könnte ich jetzt nach schauen. Oh man ich merke gerade das Trapo Gewerbe nimmt wieder Besitz von mir, das will ich nicht mehr deswegen höre ich jetzt mit dem Thema auf!
Du darfst gerne Führungen mit Wühlmöglichkeit in Deinem Womo anbieten, steht Dir natürlich frei. Mein Wagen wird jedenfalls nicht ohne richterlichen Beschluss durchsucht!
Das BAG hat mir was zu sagen? Ich bin nicht am Güterkraftverkehr beteiligt…
Der Gesetzgeber hat sich zu dem Thema, wer fahren darf und wer nicht, ausnahmsweise mal sehr klar ausgedrückt. Er unterscheidet nicht zwischen gewerblicher (und da nochmal zu differenzieren zwischen Transportgewerbe und anderem Gewerbe!) und privater Nutzung, wohl aber nach der Fahrzeugart, dem Gewicht und dem Mitführen eines Anhängers. „In der Bundesrepublik Deutschland gilt … ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen.“ (klick)
Aber ich nehme gerne andere Paragraphen zum Weiterbilden entgegen.
Provoziere doch mal eine Kontrolle auf der BAB an einem Son. oder Feiertag durch den BAG oder die Polizei, die entsprechenden Gesetze Paragraphen usw. bekommst du dann frei Haus samt einer netten Zahlung Aufforderung.
Ich habe keine Lust mir den ganzen scheiss im Internet zusammen zu suchen, dann habe ich halt die ganzen Straffzettel umsonst bezahlt genau wie ich die Prozesse geführt habe bzw. die ich über mich ergehen lassen musste.
Aber was solls, dann hast du halt recht und gut ist.
Ach Bernd, was soll ich sagen, ich hab halt einfach andere Erfahrungen gemacht als Du. Mir geht ja genau darum, dass ich Sonn- und Feiertags mit einem Wohnmobil und angehängtem Anhänger fahren darf, also eben gerade NICHT provozieren will, kostenpflichtig „informiert“ zu werden. Es ist praktisch, wenn man sich im Paragraphendschungel etwas auskennt. Allein schon die doofen Gesichter vor dem Fenster sind echt spaßig!
„Dann hast du halt Recht und gut is“…
Mensch Bernd, so kennt man dich ja gar nicht. Ist alles Ok? 😉
@Petsi: Eine andere Steuer kannst du dir nicht aussuchen, aber vielleicht eine günstigere Versicherung?
Und vielleicht mal mit dem TÜV übers H-Kennzeichen reden. Wenn man mit denen persönlich spricht, geht vielleicht immer noch mehr, als auf dem Papier steht.
Gruß
Henning
Günstiger als die Alte Leipziger mit einem LKW älter als 20 Jahre geht die Versicherung wohl kaum. Ich zahle derzeit 273 Euro Steuer und 330 Euro Versicherung für’s Jahr – incl. Teilkasko.
Als Wohnmobil liegt die Steuer so bei 600 Euro, als H-Wohnmobil bei 191 Euro. Die Versicherung für ein Womo liegt bei knapp 1500 Euro im Jahr mit Vollkasko, da habe ich aber eben noch keine konkreten Angebote eingeholt.
Egal wie ich es drehe und wende, günstiger als jetzt wird es auf keinen Fall…
Ja, 1500€ Versicherung ist viel, das geht bestimmt günstiger. Soll ich meiner Versicherungsdame von der Generali mal Bescheid sagen? Ich weiß den Betrag, den ich bezahle gerade nicht, aber es ist deutlich unter 1000€.
Ich komme da gerne drauf zurück, aber momentan kann ich mir dummerweise die Umschreiberei wegen der Folgekosten sowieso nicht leisten. Dieses Jahr muss es auf alle Fälle noch so gehen…
Hmm,
1500 Euro ist aber sehr sehr heftig, wir bezahlen der Zeit für Teilkasko ohne sb und Vollkasko mit 500 sb 573 Euro im Jahr, wir sind bei der Kravag.
Ich weiß jetzt nicht wie die Versicherungen das berechnen aber nach Abgas norm und alter bestimmt nicht!
Die Steuer ist klar mit 600 Euro die ersten 2 Tonnen werden beim Womo pauschal mit 200 Euro besteuert, dann wird für jede weitere 200 Kilo ein betrag x verlangt der sich aus Schadstoffklasse und glaube ich gesamt Gewicht errechnet.
Na hoffentlich nicht!
Also dieser Unterschied ist echt krass, selbst wenn ich mir mit der HUK24 schon keine preiswerte Versicherung angeschaut hatte.
Manche Versicherer nehmen den Neuwert des Fahrzeugs als Berechnungsgrundlage und manche Versicherer versichern keine Wohnmobile über Alter x. Letztendlich kann da jeder sein eigenes Süppchen kochen. Immerhin bin ich jetzt wieder guter Dinge, doch noch eine halbwegs bezahlbare Versicherung zu finden…