Auto ohne festen Wohnsitz zulassen

Ohne festen Wohnsitz in den Papieren hat man ein paar Möglichkeiten nicht mehr, die man als ordentlich registrierter Bundesbürger völlig selbverständlich und problemlos wahrnehmen kann. Ein Gewerbe anmelden zum Beispiel, oder eben das Zulassen eines Kraftfahrzeugs. Wobei motorisierte Mobilität eigentlich kein Problem sein sollte. Dafür gibt es extra den §46 Absatz 2 Satz 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung FZV:

Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig. Örtlich zuständige Behörde im Sinne des § 25 ist die Behörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, es sei denn, dass im Falle des § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 die für den neuen Wohnsitz oder neuen Sitz zuständige Behörde die Zulassungsbescheinigung Teil I bereits nach § 13 Absatz 3 Satz 4 berichtigt hat. Anträge können mit Zustimmung der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde von einer gleichgeordneten auswärtigen Behörde, mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden oder der von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen auch in einem anderen Land, behandelt und erledigt werden. Verlangt die Verkehrssicherheit ein sofortiges Eingreifen, so kann an Stelle der örtlich zuständigen Behörde jede ihr gleichgeordnete Behörde mit derselben Wirkung Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung vorläufig treffen.

Aber ich wäre ja nicht ich, wenn das jetzt einfach so klappen würde…

Die erste Anfrage stellte ich beim Abmelden des Corsa. Die Sachbearbeiterin der Zweigstelle hatte natürlich keine Ahnung, von was ich da überhaupt sprach. Also bekam ich den Telefonhörer in die Hand gedrückt und durfte mein Vorhaben nochmals schildern. Ich erklärte auch meine ungewöhnliche Wohnsituation und dass ich ein Auto brauche, um zu meinem Arbeitsplatz zu kommen, etc. Die Antwort: Nach §6 FZV müssten meine Personalien nachgewiesen werden und das ginge eben nur mit einer im Personalausweis eingetragenen Adresse. Ausländer und Bürger mit nachweisbarer Wohnadresse könnten einen Empfangsberechtigten nennen und auf diesen ein KFZ zulassen, aber mir stünde dieses Recht nicht zu. Ich könnte ja ein Auto anmelden und dann damit abhauen, meine Rechnungen nicht mehr bezahlen und dann müssten sie den Wagen in die Fahndung geben, weil sie ja nicht wüssten wo er steht und das wäre alles so ein Aufwand… (Alles mit nur einmal Luft holen!) Sie könne ja mal beim Verkehrsministerium anrufen, wenn ich wolle…
Aber ich war bedient. Mir gleich so ein Szenario zu unterstellen, das war mir dann doch zu viel des Guten.

Etwa 2 Wochen später schrieb ich selber ans Verkehrsministerium und erklärte meine Situation und was mir auf der Zulassungsstelle gesagt wurde. Ein paar Tage später bekam ich einen Anruf. Natürlich wäre der §46 Abs. 2 Satz 2 genau für so Situationen wie meine zutreffend und ich solle einfach alle Papiere vorbereiten, mir einen Empfangsberechtigten nehmen und nochmal zur Zulassungsstelle gehen, dort wisse man nun bescheid.

Naiv wie ich bin, tat ich genau das. Ich schloss eine Versicherung ab, fand eine Empfangsberechtigte und sammelte alle weiteren Papiere zusammen. Und dann gut gelaunt zur Zulassungsstelle. Und da verflüchtigte sich die gute Laune auch wieder recht schnell. Die Sachbearbeiterin versuchte die Zulassung, stieß aber dann bei meiner Adresse an ihre Grenzen. Ich wollte meine alte Adresse in Maxdorf eingetragen haben, da auch im Ausweis noch Maxdorf steht. Zudem ist in Maxdorf immer jemand, so wäre dank WhatsApp und E-Mail Post von der Versicherung immer schnell bei mir. Aber die Zulassungsstelle wollte die Garagenadresse in Wolfstein eintragen, weil dort das Auto meistens steht. Also wieder Telefonat und wieder seltsame Geschichten. Es könne keine Adresse eingetragen werden, die nicht im Zulassungsbezirk liegt. – Ach… Und wie geht das dann, wenn ein Ausländer einen Wagen zulässt? Und wieder die Story, ich würde mit dem Auto abhauen, deswegen müsste sie den Standort wissen. – Waaas!? Wenn ich abhaue, steht das Auto sicher nicht mehr in Wolfstein. Aber Post im Briefkasten der Halle könnte lange liegen, wenn ich mal unterwegs wäre. Zudem hatte ich die Versicherung auf Maxdorf abgeschlossen und somit deckte sich die eVB Nummer nicht mit der Wolfsteiner Adresse. Also gab es keine Zulassung.

Ich schrieb der Versicherungsagentur mein Problem und bekam noch am selben Tag eine Sachbearbeiterin ans Telefon. Sie stornierte meine Versicherung und schloss eine andere für mich ab, die nun einen anderen Fahrzeughalter (und somit eine andere Adresse) ermöglichen sollte. Wieder Adresse in Maxdorf. Doch ich war schon wieder so desillusioniert, dass ich ein paar Tage lang nicht zur Zulassungsstelle dackelte. Immerhin kommt man mit dem Zug in einer guten Viertelstunde nach Lauterecken, es nervt aber trotzdem, wenn man umsonst und doch nicht kostenlos spazieren fährt. Ich schloss erneut eine Versicherung ab, dieses Mal mit der Adresse in Wolfstein. Das deshalb, weil die Sachbearbeiterin der Versicherung nicht sicher war, dass es dieses Mal mit den unterschiedlichen Adressen klappt. Und da die Zulassungsstelle auf die Wolfsteiner Adresse bestand, fügte ich mich notgedrungen. Am nächsten Tag wollte ich es nochmals versuchen, endlich wieder zu einem eigenen Herrenbeschleuniger zu kommen.

Am nächsten Morgen bekam ich einen Anruf von der Zulassungsstelle. Jetzt war ich überrascht. Mir wurde gesagt, dass nochmals ein Gespräch mit dem Verkehrsministerium stattgefunden hätte und man problemlos meine Maxdorfer Adresse eintragen könne. Bei Ausländern würde man die im Pass eingetragene ausländische Wohnadresse ja auch nicht überprüfen, insofern könne ich einfach eine Adresse meiner Wahl angeben, da die Post der Zulassungsstelle ja sowieso an den Empfangsbevollmächtigten geschickt würde. – Puh, warum nicht gleich so? Egal, wenn es nun klappte, wäre mir die Vorgeschichte relativ egal.
Der Sachbearbeiter wusste nicht bescheid, aber immerhin hatte sich meine Geschichte herumgesprochen und er wusste, an wen er sich wenden konnte. Wir trugen meine Adresse in Wolfstein ein, warum auch immer. Es war das längste Zulassungsprozedere meiner Autovergangenheit und ich hatte echt schon viele Kraftfahrzeuge zugelassen. Am Ende klappte immerhin alles, ich bekam Stempel auf meine Schilder und einen Stapel Papiere zurück.

Herzlichen Glückwunsch, der Sachbearbeiter und auch ich waren urlaubsreif… 😉

 

4 Gedanken zu „Auto ohne festen Wohnsitz zulassen“

    1. Bei meinem Arbeitspensum erwarte ich eher Herzklappenverkalkungen als einen Herzkasper… 😀
      Ich kann derzeit nur nicht so urlauben, wie ich es gerne würde. Und anders scheine ich nicht zu wollen, daher gibt es keinen Urlaub. Echte Luxusprobleme, ich sage es Dir… 😉

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